Kodex

Der Dog-Cart-Thurgau als Veranstalter akzeptiert, dass der Wald allen als Erholungs- und Freizeitraum dient und es ist für uns selbstverständlich, dass wir unsere Anlässe so gestalten, dass ihn alle nebeneinander benützen können.

Gemäss Verfügung darf die Rennstrecke während unserer Anlässe gesperrt werden. In der Praxis handhaben wir das so, dass Spaziergänger (insbesondere solche mit Hund!), Reiter, Velofahrer, … auf die Sperrung und das bestehende Risiko aufmerksam gemacht werden und gebeten werden eine Umgehung zu benützen. Jagd-, Forst- und Landwirtschaftsfahrzeuge können in dringenden Belangen auch während des Wettkampfes passieren; die Streckenposten achten darauf, dass die Beeinträchtigung des Rennens dabei minimiert wird. Dadurch können sich kurze Wartezeiten ergeben. Zeitverluste wegen Behinderung können durch Startende nicht reklamiert werden.

Trainingsverbot im Wettkampfgelände

Waldtiere_Visual_hoch_URL.jpgDie Zeit unserer Wettkämpfe fällt mit der Zeit der 'lauten Jagd' und Treibjagden zusammen. Um geeignete Strecken für unsere Wettkämpfe zu finden, zählen die lokalen Jagdgesellschaften zu den wichtigsten Ansprechpartnern. Dazu gehört, dass wir mit den Jägern in diesen Gebieten Absprachen treffen, um ihr Einverständnis zu erhalten. Dabei ist wichtig, dass die Zeit der Störung im Wettkampf­gebiet strikte auf den Termin des Rennens begrenzt ist, so dass die Jagd vorher und nachher möglich ist!

Zur Erläuterung: Im Gegensatz zu Spaziergängern u.ä. ist ein Hundegespann eine für Wild ungewohnte Situation. Nichtjägern ist oft nicht bewusst, dass die Tiere im Wald auf Ungewohntes mit Stress und Verhaltensänderungen reagieren. Insbesondere die Wildsauen, aber in geringerem Umfang auch alle anderen Tiere, werden dadurch sehr vorsichtig und kehren erst nach Tagen wieder zu ihrem früheren Verhalten – das die Jäger während Tagen und Wochen studiert haben - zurück. Über eine einmalige Störung durch unsere Anlässe können wir uns jeweils einigen, eine wiederholte Störung muss aber unbedingt unterbleiben!

Aus diesem Grund gilt für all unsere Wettkampfstrecken ein striktes Trainingsverbot und zwar vor und nach den Rennen! Zuwiderhandlung wird gemäss unserem Rennreglement mit einem Ausschluss von all unseren Rennen für die Dauer von 12 Monaten geahndet! In Härtefällen versuchen wir mit den Jägern einen Konsens zu finden - dies muss langfristig vor dem Training erfolgen. Wenn Ihr der Meinung seid, dass für Euch ein Training in den Wettkampfgebieten unbedingt notwendig ist, meldet Euch bitte beim Rennbüro.

Als Wettkampfgebiete gelten
Weinfelden
Thalheim - Wettkampfgebiet ab November 2024
Watt

Wir sind in dieser Sache so streng, weil sich nur wenige Gebiete/Routen für Wettkämpfe eignen. Es muss  eine Vielzahl von Anforderungen erfüllt sein: Zufahrt, Stakeoutgelände, keine Strassen auf der Strecke, … - Ihr könnt Euch nicht vorstellen, wieviele Gelände man beurteilen muss, bis man eines findet, das sich tatsächlich eignet! Trainingsstrecken für Einzelne oder Gruppen sind vergleichsweise einfach zu finden. Wir können es uns nicht leisten eine Wettkampfstrecke zu verlieren, weil Einzelne sich nicht fair verhalten!